Statuten

Die literarisch überlieferten Statuten der „Zunft junger Burschen zu Kriegsfeld“ aus dem Jahr 1787 dienten unseren Statuten als Vorbild. Bei uns werden sie jedem Kerwebu am Tag seiner Aufnahme vom Dienstältesten vorgelesen. Danach – siehe unten – wird dem Burschen das erste Mal zugetrunken, worauf der der betreffende das Glas bis auf den Stumpen zu leeren hat.

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Verlesen der Statuten Verlesen der Statuten Verlesen der Statuten Nach der Aufnahme Nach der Aufnahme Nach der Aufnahme